Unsere Garantie
Alle 'meipel-Kinder- und Juniorfahrräder basieren auf jahrzehntelange Erfahrungen im Fahrradbau. Auf diese Fahrräder können Sie sich verlassen und daher verbürgen wir uns mit unserem Garantieversprechen für eine sichere Material- und Verarbeitungsqualität. Bei unseren Kinderfahrrädern garantieren wir gegen Herstellungsfehler in Materialien und Fertigung."
Ralf Bachtenkirch
- Geschäftsführender Meipel GmbH -
Garantiebestimmungen
(Version ab 17.06.2024)
Die Garantie bleibt ausdrücklich beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz eines schadhaften Rahmens, einer Gabel oder eines defekten Teils. Ob eine Reparatur oder Ersatz (je nach Verfügbarkeit auch ein ähnlicher gleichwertiger Ersatz) vorgenommen wird, obliegt dem freien Ermessen der Firma Meipel GmbH. Durch Garantieleistungen wird die ursprüngliche Garantie nicht verlängert und nicht erneuert. Defekte Teile gehen durch die Garantieabwicklung in das Eigentum des Herstellers über.
Garantieansprüche sind nur durch einen autorisierten 'meipel-Händler (unabhängig ob stationär und/oder online) geltend zu machen. Hierzu erforderlich ist ein Nachweis des Erstkaufs (in Form der Rechnung oder in Form eines anderen datierten Verkaufsdokuments, welches das 'meipel-Fahrrad anhand der Rahmennummer eindeutig identifiziert).
Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden, die auf normale Abnutzung, normalen Verschleiß und Korrosion zurückzuführen sind. Ebenfalls auf Defekte, Fehlfunktionen oder Ausfälle, die durch Missbrauch, Nachlässigkeit, unsachgemäßen Zusammenbau bzw. unsachgemäße Wartung oder auf den Einbau fremder Teile entstanden sind. Due Meipel GmbH haftet auch nicht für Unfall- und unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden sowie für Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwendung bzw. Behandlung. Der Benutzer trägt das Risiko für Personen- und Sachschäden, wenn das Fahrrad zu irgendeinem Zeitpunkt für Stunt-Fahrten, Schlammfahrten oder ähnliche Aktivitäten benutzt wird, die nicht dem normalen Gebrauch entsprechen. Schäden, die in Zusammenhang mit solchen Aktivitäten entstehen, sind von der Garantie ausdrücklich ausgenommen.
Alle 'meipel-Kinder- und Juniorfahrräder basieren auf jahrzehntelange Erfahrungen im Fahrradbau. Auf diese Fahrräder können Sie sich verlassen und daher verbürgen wir uns mit unserem Garantieversprechen für eine sichere Material- und Verarbeitungsqualität. Bei unseren Kinderfahrrädern garantieren wir gegen Herstellungsfehler in Materialien und Fertigung."
Ralf Bachtenkirch
- Geschäftsführender Meipel GmbH -
Garantiebestimmungen
(Version ab 17.06.2024)
Die Garantie bleibt ausdrücklich beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz eines schadhaften Rahmens, einer Gabel oder eines defekten Teils. Ob eine Reparatur oder Ersatz (je nach Verfügbarkeit auch ein ähnlicher gleichwertiger Ersatz) vorgenommen wird, obliegt dem freien Ermessen der Firma Meipel GmbH. Durch Garantieleistungen wird die ursprüngliche Garantie nicht verlängert und nicht erneuert. Defekte Teile gehen durch die Garantieabwicklung in das Eigentum des Herstellers über.
Garantieansprüche sind nur durch einen autorisierten 'meipel-Händler (unabhängig ob stationär und/oder online) geltend zu machen. Hierzu erforderlich ist ein Nachweis des Erstkaufs (in Form der Rechnung oder in Form eines anderen datierten Verkaufsdokuments, welches das 'meipel-Fahrrad anhand der Rahmennummer eindeutig identifiziert).
Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden, die auf normale Abnutzung, normalen Verschleiß und Korrosion zurückzuführen sind. Ebenfalls auf Defekte, Fehlfunktionen oder Ausfälle, die durch Missbrauch, Nachlässigkeit, unsachgemäßen Zusammenbau bzw. unsachgemäße Wartung oder auf den Einbau fremder Teile entstanden sind. Due Meipel GmbH haftet auch nicht für Unfall- und unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden sowie für Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwendung bzw. Behandlung. Der Benutzer trägt das Risiko für Personen- und Sachschäden, wenn das Fahrrad zu irgendeinem Zeitpunkt für Stunt-Fahrten, Schlammfahrten oder ähnliche Aktivitäten benutzt wird, die nicht dem normalen Gebrauch entsprechen. Schäden, die in Zusammenhang mit solchen Aktivitäten entstehen, sind von der Garantie ausdrücklich ausgenommen.
10 Jahre GARANTIE ( … auch übertagbar bei Wiederverkauf !)
Auf alle Kinderfahrrad-Rahmen und -Gabeln der Marke 'meipel (mit Ausnahme von Federgabeln), die mit dem original 'meipel-Prädikatslogo versehen sind, gewähren wir 10 Jahre Garantie ab Erst-Kaufdatum gegen Brüche jeder Art. Ebenso für alle Originalteile gewähren wir eine Garantie von zwei Jahren ab Erst-Kaufdatum. Die Garantie beinhaltet nicht den Arbeitslohn für die Reparatur oder den Austausch von Teilen.
Die Garantie ist bei Wiederverkauf übertragbar auf die neuen Eigentümer. Die übertragbare Restgarantiezeit richtet sich weiterhin ausschließlich an dem Erstkaufdatum des Erstkäufers.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Garantie beschränkt sich auf das Gebiet der gesamten Europäischen Union (EU). Für alle Ansprüche aus der Garantie ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Alle Fotos, Abbildungen, Farben, Gewichte und Spezifikationen in Prospekten, Katalogen oder auch auf Online-Seiten basieren auf den neuesten Produktinformationen zum Zeitpunkt der Drucklegung bzw. der Veröffentlichung. Die Meipel GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung eine Anpassung und Änderung von Farbe und Design, Materialien, Ausrüstungen, Spezifikationen sowie den Modellen vorzunehmen.
Abweichungen von dargestellten Farben können auch auf Druckverfahren und unterschiedliche Monitordarstellungen zurückzuführen sein. In den Abbildungen können Ausrüstungen dargestellt sein, die nicht erhältlich sind. Bestimmte Modelle werden mit optionalen Ausrüstungen dargestellt. Bei Produktangaben in Katalogen oder auch Online – insbesondere diejenigen zu den Spezifikationen, Modellen, Abmessungen, Leistungen und Gewichten der Fahrräder – handelt es sich um ungefähre, freibleibende Angaben, die weder verbindliche Zusicherungen noch ein verbindliches Vertragsangebot enthalten. Darüber hinaus sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegenüber der Meipel GmbH nach Art und Umfang, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die gesetzlichen Rechte der Endkunden durch landesspezifische gesetzliche Gewährleistungspflichten bleiben durch diese Garantie unberührt.
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