Die 'meipel Grundsätze


Auf Grundlage der Erkenntnisse einer 90-jährigen Fahrrad-Familientradition, unternehmerischer Verantwortung und angewandten Firmenethik versteht sich die Meipel GmbH im Rahmen unserer Unternehmensgruppe als Teil eines Wertesystems, das sich über die gesamte Wertschöpfungskette der Produktentstehung - also von dem ersten Zulieferanten bis hin zum Endnutzer - erstreckt.

Von Produktionspartnern (Vorlieferanten) und Mitarbeitern erwarten wir, dass sie nach den Grundwerten Ehrlichkeit, Qualität, unternehmerische Nachhaltigkeit und sorgfältige Eigenverantwortlichkeit leben. Es ist uns sehr wichtig, dass Kunden, Kollegen und alle Geschäftspartner mit Respekt und Fairness behandelt werden.

Verhaltenskodex unserer Unternehmensgruppe


Unsere gesamte Unternehmensgruppe achtet die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der UN, einschlägige Sozialstandards und toleriert keine Form von Zwangs-, Pflicht-, und Kinderarbeit. Wir arbeiten ausschließlich nach den Grundsätzen einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung. Das Unternehmen versucht negative Umweltauswirkungen kontinuierlich zu verringern.



Die Geschäftsführung legt besonderen Wert darauf, dass sich alle genannten ethischen Ansätze zudem in den Beziehungen mit Kunden, Lieferanten und im inneren Mitarbeiterkreis widerspiegeln.
Ralf Bachtenkirch 

        - Geschäftsführender -

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz


Am 01.01.2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz in Kraft. Dieses soll das wirtschaftliche Handeln von vielen Unternehmen steuern, indem ihnen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten – auch innerhalb ihrer Lieferketten - auferlegt werden. Das Gesetz richtet sich zunächst nur an Großunternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab dem 01.01.2024 dann mit mehr als 1.000.

 

Das Unternehmen Mweipel GmbH als Betreiber dieser Website ist ein deutlich kleineres Unternehmen mit einer geringern Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Jedoch sind wir auch international tätig und verlangt daher von allen Geschäftspartnern die strikte Einhaltung gewisser Selbstverständlichkeiten innerhalb der Lieferkette, so wie sie nachfolgend in unserem Verhaltenskodex beschrieben werden. Aufgrund unserer Verantwortung und unserem Leitbild müssen insbesondere unsere Produktionspartner dem nachfolgenden Verhaltenskodex schriftlich zustimmen. In länderspezifischen Fällen werden darüber hinaus Zertifizierungen über entsprechende Arbeitsbedingungen (SA8000) durch akkreditierte Zertifizierer wie „Bureau Veritas“ verlangt.

Verhaltenskodex


Präambel

Die Meipel GmbH räumt im Rahmen seiner Tätigkeit stets oberste Priorität für eine verantwortungsvolle Umwelt- und Sozialverträglichkeit ein. Als Beitrag dient der nachfolgende Verhaltenskodex. Auch von allen Geschäftspartnern müssen diese Leitlinien verpflichtend eingehalten werden. Zu den Geschäftspartnern zählen insbesondere auch Lieferanten, Sub-Unternehmen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sonstige Beteiligte.

 

1. Geltungsbereich

Dieser Verhaltenskodex ist maßgeblich für alle Unternehmen oder Wirtschaftsakteure mit denen die Meipel GmbH (nachfolgend Meipel genannt) eine Geschäftsbeziehung eingeht. Dieser Verhaltenskodex ist integraler Bestandteil jeder nationalen und internationalen Geschäftsbeziehung mit Meipel.

 

2. Umwelt und Nachhaltigkeit

Rohstoffe sind weltweit nur in begrenzter Zahl vorhanden. Aus diesem Grund werden alle Geschäftspartner verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihre Beschaffungs- und Fertigungsprozesse den Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung nicht entgegenstehen. Selbstverständlich müssen die Geschäftspartner verpflichtend alle für sie geltenden Umweltgesetzte und -richtlinien einhalten.

 

3. Menschenrechte / Sklaverei

Die Einhaltung der Menschenrechte ist für Meipel oberstes Gebot. Bei der Auswahl der Geschäftspartner wird genauestens darauf geachtet, dass diese die geltenden und anerkannten Menschenrechtsverordnungen einhalten. Aus diesem Grund werden alle Geschäftspartner zur Einhaltung der geltenden Menschenrechtsstandards verpflichtet. Insbesondere der europäischen Menschenrechtskonvention, der Prinzipien des UN-Global Compact, den Leitlinien der vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten und der OECD-Leitsätze.

 

4. Mitarbeiterschutz und Arbeitsbedingungen

Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist für Meipel ein weiteres notwendig einzuhaltendes Gebot. Aus diesem Grund werden Geschäftspartner auch dazu verpflichtet, dass sie sich an die geltenden Regelungen zum Schutze der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie an die Gesetze und Verordnungen zu fairen Arbeitsbedingungen halten. 

 

Hierzu insbesondere:

4.1 Kinderarbeit: Meipel verbietet jede Form von Kinderarbeit und verpflichtet alle Geschäftspartner dazu, keine Kinderarbeit zu betreiben oder mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die diese selbst durchführen oder unterstützen.

 

4.2 Zwangsarbeit: Des Weiteren verbietet Meipel jede Form von Zwangsarbeit und verlangt, dass alle Geschäftspartner und deren Vorlieferanten dies ebenso tun. Zwangsarbeit ist jede Arbeitsleistung einer Person, die unter Androhung einer Strafe verrichtet wird und für die sich die Person nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.

 

4.3 Sicherheit am Arbeitsplatz: Meipel steht für den gesundheitlichen Schutz seiner Mitarbeiterschaft ein und gewährleistet, dass alle Gesetze und Sicherheits- sowie Hygienebestimmungen eingehalten werden, um ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Beschäftigte sicherzustellen. BIB erwartet deshalb auch, dass in den Betrieben aller Geschäftspartnern eine sichere Arbeitsumgebung herrscht und keine Geschäftsbeziehung mit Unternehmen eingegangen wird, die dies nicht gewährleisten.

 

4.4 Faire Löhne / Arbeitszeiten: Meipel legt zudem großen Wert darauf, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowohl im eigenen Betrieb als auch bei den Geschäftspartnern faire Löhne und faire Arbeitszeiten zugestanden werden. Die Geschäftspartner müssen die jeweils hierzu geltenden Arbeitsgesetzte und Mindestlohnvorschriften einhalten. Dies zählt auch für Ihre Vorlieferanten.

 

4.5 Diskriminierung: Die Vielfältigkeit und Diversität von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist von allen Beteiligten als ein nicht wegzudenkender Mehrwert zu verstehen. Meipel achtet darauf, dass kein Mensch in irgendeiner Weise diskriminiert wird. Aus diesem Grund werden auch alle Geschäftspartner dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass kein Mensch aufgrund seiner Geburt, Kaste, ethnischen Herkunft, Nationalität, sexuellen Orientierung, Religion, Behinderung, politischen Zugehörigkeit, Mitgliedschaft einer bestimmten Gruppierung oder seines Geschlechts irgendeine Art von Diskriminierung erfährt.

 

4.6 Schwarzarbeit: Des Weiteren dürfen Geschäftspartner nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, die einen gültigen Arbeitsvertrag vorweisen können, der den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

 

5. Fairer Wettbewerb

5.1 Wettbewerbs- / Kartellrecht: Als wirtschaftendes Unternehmen versteht Meipel den fairen Wettbewerb als wesentlichen Beitrag für eine stabile Volkswirtschaft. Geschäftspartner dürfen in keinster Weise gegen geltendes Wettbewerbsrecht (insbesondere gegen das Kartellrecht) zu verstoßen. Sie haben Mechanismen zu integrieren, um deren Einhaltung im ganzen Unternehmen zu gewährleisten. Insbesondere schließt dies unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen wie z.B. die Bildung von Kartellen, Preisabsprachen und Geldwäsche ein. Diese Aufzählung hat lediglich beispielhaften Charakter und ist nicht vollständig.

 

5.2 Korruption: Meipel lehnt jede Art von Bestechung oder Vorteilsgewährung strikt ab. Auch die Geschäftspartner dürfen insbesondere im Umgang mit Amtsträgern, Behörden, Auftraggebern oder ähnlichen Personen keine Vorteile gewähren oder annehmen, um ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile zu erhalten oder zu gewähren. Hierzu zählen vor allem Geldgeschenke, Einladungen zu Veranstaltungen oder Restaurants/Mahlzeiten sowie Sachgeschenke. Für den Fall, dass in rechtlich zulässigem Ausmaß geschäftliche Aufmerksamkeiten ausgetauscht werden sollen, sind diese transparent zu erfassen und mit der Geschäftsleitung zu kommunizieren.

 

5.3 Gewerbliche Schutzrechte: Sämtliche geltende Gesetze und Verordnungen zum Schutz gewerblicher Schutzrechte der Meipel und derer von Dritten müssen von allen Geschäftspartnern eingehalten werden. Dies sind insbesondere Urheber-, Marken-, Patent- und Designrechte. Die Schutzrechte von Dritten werden von Meipel respektiert und bei Verwendung von geschütztem geistigem Eigentum wird ein ordentlicher Lizenzvertrag mit den Rechteinhabern eingegangen. Diese Verpflichtung gilt auch für alle Geschäftspartner.

 

5.4 Geheimnisschutz: Alle Geschäftspartner müssen gewährleisten, dass keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse oder sonstigen sensiblen unternehmerischen Daten, die in irgendeiner Weise bekannt wurden, an Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich, weitergegeben werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Informationen, die zum Zeitpunkt der Mitteilung durch die andere Partei bereits bekannt waren; die zum Zeitpunkt der Mitteilung ohne Verschulden durch die andere Partei bereits öffentlich bekannt sind oder bekannt werden oder die der anderen Partei von Dritten berechtigt zugänglich gemacht wurden, es sei denn, die Weitergabe des Dritten verstößt nach Kenntnis der Parteien gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung.

 

6. Datenschutz

Absolut verpflichtend ist für Meipel und deren Geschäftspartner die Einhaltung aller geltenden Regelungen und Gesetze zum Schutz persönlicher Daten sämtlicher Beteiligten. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten ausschließlich für die bei der Datensammlung angegebenen Zwecke verwendet werden und diese niemals an Dritte unrechtmäßig weitergegeben werden.

 

7. Recht und Gesetz

Neben den in diesem Verhaltenskodex aufgezeigten Verpflichtungen, müssen alle Geschäftspartner zudem sicherstellen, dass im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit sämtliche sonstige Gesetze, Verordnungen und Richtlinien eingehalten werden. Dies gilt auch für solche gesetzlichen Vorschriften, die in dem vorliegenden Kodex nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

 

8. Einhaltung des Kodex und Sanktionen

8.1 Geschäftspartner: Meipel verpflichtet alle Geschäftspartner zur Einhaltung aller in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Vereinbarungen, sowie allen sonstigen geltenden Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen. Des Weiteren muss gewährleistet sein, dass dieser Verhaltenskodex allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Geschäftspartners in einer ihnen verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt wird. Auch müssen eigene Geschäftspartner (z.B. Vorlieferanten) oder Sub-Unternehmen mit diesem oder einem gleichwertigen Verhaltenskodex verpflichtet werden.

 

8.2 Verpflichtung zu Compliance: Einhergehend mit der Einhaltung sämtlicher vorgenannten Verpflichtungen aus diesem Verhaltenskodex sowie allen sonstigen Richtlinien und Gesetzen müssen alle Geschäftspartner geeignete und angemessene Überwachungsmechanismen und Kommunikationskanäle einrichten. Nur durch ein solches sogenanntes „Compliance-Management-System“ kann die Einhaltung von Recht und Gesetz in einem Unternehmen gewährleistet werden.

 

8.3 Einsichtsgewährung: Auf Anfrage muss Meipel bei seinen Geschäftspartnern Einsicht und Auskunft zu deren Mechanismen zur Prävention von dem Umgang mit Rechtsverstößen (Compliance-Management-System) gewährt werden. Meipel wird berechtigt, diese Einsichts- und Auskunftsrechte durch Dritte wahrzunehmen, sofern diese wiederum zur Verschwiegenheit hierüber verpflichtet wurden.

 

8.4 Schadensersatz / Sanktionen: Geschäftspartner, die diesen Verhaltenskodex nicht respektieren beziehungsweise nicht einhalten, können bei Schäden durch die Nichteinhaltung des Kodex oder durch andere Verstöße zum Ersatz eines Schadens in Regress genommen werden. Bei nicht schwerwiegenden Verstößen wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer angemessenen Frist geeignete Abhilfemaßnahmen zu implementieren, um den Verstoß in Zukunft zu vermeiden. Bei wiederholtem Verstoß, nicht angemessener Reaktion auf einen Verstoß oder einem gravierenden Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann dies zur sofortigen Beendigung des Geschäftsverhältnisses führen! Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Rechten bleibt hiervon unberührt.

 

9. Informationen

Weitere Informationen zu diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder der Compliance unserer Unternehmensgruppe finden sie auch unter www.bachtenkirch.de/verantwortung . Dort ist dieser Verhaltenskodex außerdem in deutscher und englischer Sprache frei einsehbar. Dort besteht auch die Möglichkeit, Verstöße oder Hinweise zu Missständen zu geben.

Code of Conduct


Preamble

Meipel GmbH always gives top priority to responsible environmental and social compatibility within the scope of its activities. The following Code of Conduct serves as a contribution. All business partners must also comply with these guidelines. Business partners include, in particular, suppliers, subcontractors, employees and other parties involved.

 

1. Scope of Application

This Code of Conduct applies to all companies or economic operators with whom Meipel GmbH (hereinafter referred to as Meipel) are in or enters into a business relationship. This Code of Conduct is an integral part of every national and international business relationship with Meipel.

 

2. Environment and sustainability

Raw materials are only available in limited quantities worldwide. For this reason, all business partners are required to ensure that their procurement and manufacturing processes do not conflict with the requirements of sustainable development. It goes without saying that business partners must comply with all environmental laws and guidelines that apply to them.

 

3. Human rights / slavery

The observance of human rights is a top priority for Meipel. When selecting business partners, great care is taken to ensure that they comply with the applicable and recognised human rights regulations. For this reason, all business partners are obliged to comply with the applicable human rights standards. In particular, the European Convention on Human Rights, the principles of the UN Global Compact, the United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights and the OECD Guidelines.

 

4. Employee protection and working conditions

The protection of employees is another imperative for Meipel. For this reason, business partners are also obliged to comply with the applicable regulations for the protection of the health of employees as well as with the laws and regulations on fair working conditions. This includes in particular:

 

4.1 Child Labour: Meipel prohibits any form of child labour and obliges all business partners not to engage in child labour or to cooperate with companies that carry out or support such labour themselves.

 

4.2 Forced Labour: Furthermore, Meipel prohibits any form of forced labour and requires that all business partners and their suppliers do the same. Forced labour is any work performed by a person under the threat of punishment and for which the person has not volunteered.

 

4.3 Safety at work: Meipel is committed to protecting the health of its employees and ensures that all laws and safety and hygiene regulations are complied with to ensure a safe working environment for all employees. Meipel therefore also expects that a safe working environment prevails in the companies of all business partners and that no business relationships are entered into with companies that do not ensure this.

 

4.4 Fair Wages / Working Hours: Meipel also attaches great importance to ensuring that employees are granted fair wages and fair working hours both in its own operations and those of its business partners. The business partners must comply with the applicable labour laws and minimum wage regulations. This also applies to your subcontractors.

 

4.5 Discrimination: The diversity of employees must be understood by all parties as an added value that cannot be ignored. Meipel takes care that no person is discriminated against in any way. For this reason, all business partners are committed to ensuring that no person is discriminated against in any way on the basis of birth, caste, ethnic origin, nationality, race, sexual orientation, religion, disability, political affiliation, membership of a particular group or gender.

 

4.6 Undeclared Work: Furthermore, business partners may only employ staff who can produce a valid employment contract that complies with the applicable legal provisions.

 

5. Fair competition

5.1 Competition / Antitrust Law: As a business enterprise, Meipel understands fair competition as an essential contribution to a stable national economy. Business partners must not in any way violate applicable competition law (in particular antitrust law). They must integrate mechanisms to ensure compliance throughout the company. In particular, this includes unlawful restraints of competition such as the formation of cartels, price fixing and money laundering. This list is merely exemplary and not exhaustive.

 

5.2 Corruption / Bribery: Meipel strictly rejects any kind of bribery or granting of advantages. Business partners, too, must not grant or accept any advantages, especially when dealing with public officials, authorities, clients or similar persons, in order to obtain or grant unjustified competitive advantages. This includes, in particular, gifts of money, invitations to events or restaurants/meals as well as gifts in kind. In the event that business courtesies are to be exchanged to a legally permissible extent, these must be recorded transparently and communicated with the management.

 

5.3 Industrial property rights: All applicable laws and regulations for the protection of industrial property rights of Meipel and those of third parties must be complied with by all business partners. These are in particular copyright, trademark, patent and design rights. The industrial property rights of third parties are respected by Meipel and, if protected intellectual property is used, a proper licence agreement is entered into with the rights holders. This obligation also applies to all business partners.

 

5.4 Protection of secrets: All business partners must ensure that no business or trade secrets or other sensitive entrepreneurial data that have become known in any way are passed on to third parties, whether for payment or free of charge. The only exceptions to this are information that was already known at the time of the communication by the other party; that is already publicly known or becomes publicly known at the time of the communication through no fault of the other party; or that has been legitimately made accessible to the other party by a third party, unless the disclosure by the third party violates a confidentiality obligation to the knowledge of the parties.

 

6. Data protection

It is absolutely obligatory for Meipel and its business partners to comply with all applicable regulations and laws for the protection of personal data of all parties involved. In particular, it must be ensured that personal data is used exclusively for the purposes stated when the data was collected and that it is never unlawfully disclosed to third parties.

 

7. Compliance Law and Order

In addition to the obligations set out in this Code of Conduct, all business partners must also ensure that all other laws, regulations and guidelines are complied with in the course of their business activities. This also applies to those legal regulations that are not expressly listed in this Code.

 

8. Compliance with the Code and Sanctions

8.1 Business Partners: Meipel obliges all business partners to comply with all agreements listed in this Code of Conduct, as well as all other applicable laws, guidelines and regulations. Furthermore, it must be ensured that this Code of Conduct is made available to all employees of the business partner in a language they understand. The business partner's own business partners (e.g. upstream suppliers) or subcontractors must also be bound by this or an equivalent code of conduct.

 

8.2 Commitment to Compliance: In addition to complying with all of the aforementioned obligations under this Code of Conduct and all other guidelines and laws, all business partners must establish appropriate and adequate monitoring mechanisms and communication channels. Only through such a so-called "compliance management system" can the observance of law and order in a company be guaranteed.

 

8.3 Granting of access: Upon request, Meipel must be granted access to and information about its business partners' mechanisms for the prevention of legal violations (compliance management system). Meipel shall be entitled to exercise these rights of inspection and information through third parties, provided that these in turn have been sworn to secrecy in this respect.

 

8.4 Compensation / Sanctions: Business partners who do not respect or do not comply with this Code of Conduct may be held liable for compensation in the event of damage caused by non-compliance with the Code or by other violations. In the case of non-serious violations, however, the possibility is granted to implement appropriate remedial measures within a reasonable period of time in order to avoid the violation in the future. Repeated violations, failure to respond appropriately to a violation or a serious violation of this Code of Conduct may result in immediate termination of the business relationship! The assertion of claims for damages or other rights remains unaffected by this.

 

9. Information

Further information on this Code of Conduct for Business Partners or our company's greoup compliance can be found at www.bachtenkirch.de/verantwortung . This Code of Conduct can also be freely viewed there in German and English language. There is also the possibility to report violations or information on grievances.ext

Telefonisch stehen wir sehr gerne persönlich zur Verfügung (02924-878989). Zudem haben Sie hier auch die Möglichkeit, Verstöße oder Hinweise zu Missständen schriftlich zu geben:

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